Unfallgutachten bei
Haftpflicht- und Kaskoschäden
Fahrzeugbewertung bei
Kauf oder Verkauf von
Gebrauchtfahrzeugen und
Zweirädern
Wertgutachten für
Oldtimer und exklusive
Fahrzeuge
Gutachten bei Dierk Schleiden in Übach-Palenberg – schnell und einfach!
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UVV Prüfung BGV D 29 für PKW und Leichttransporter
KONTAKT UND ANFAHRT
Dierk Schleiden
Unabhängiger Kfz-Sachverständiger und Gutachter
Kraftfahrzeugtechnikermeister
Glückaufstraße 20
52134 Herzogenrath
Mobil 0171 3751318
E-Mail: info@kfz-schleiden.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung.
Die häufigsten Fragen:
Anbei finden Sie antworten zu häufigen Fragen rund um ein Gutachten.
Warum soll ich als Geschädigter ein Schadensgutachten erstellen lassen?
Einem Laien ist es in der Regel nicht möglich, nach einem Unfallereignis den Schaden am eigenen Fahrzeug richtig einzuschätzen.
Oft liegen bei augenscheinlich leichten Beschädigungen weitere Schäden am Fahrzeug vor, die so nicht erkannt werden.
Ein Klassiker dabei ist beispielsweise ein Heckschaden, bei dem ein Fahrzeug auf das Andere auffährt. Offensichtlich ist nur zu erkennen, dass die hintere Stossfängerverkleidung leicht beschädigt ist. Darunter können aber das Heckabschlussblech oder technische Komponenten wie z.B. Einparkhilfe, Anhängerkupplung oder Abstandsregelung beschädigt sein.
Eine falsche Einschätzung des Schadenumfanges kann in so einem Fall einen Unterschied von mehreren Tausend Euro ausmachen.
Oft verlangt die gegnerische Versicherung nur einen einfachen Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Dabei muss man wissen, dass der entstandene Schaden nicht nur aus den Reparaturkosten besteht. Positionen wie z.B Merkantiler Minderwert (Wertminderung des Fahrzeuges nach einer Unfallreparatur), die Reparaturdauer, Entschädigung fur den Nutzungsausfall, Rest- oder Wiederbeschaffungswert, finden dann häufig bei der Regulierung keine Berücksichtigung.
Als Geschädigter ist dies sicherlich nicht zu ihrem Vorteil.
Bei der Beauftragung eines freien Sachverständigen könne sie davon ausgehen, dass Ihr Schaden unabhänging, fair und kompetent bewertet wird.
Warum sollte ich meinen Oldtimer bewerten lassen?
Die Zahl der Oldtimerliebhaber steigt seit Jahren stetig. Ein wunderbares Hobby, dem ich mich persönlich auch sehr verbunden fühle.
Die Frage nach dem Wert des eigenen Oldtimers wird von den Besitzern meist sehr subjektiv beantwortet. Gerade in diesem sehr speziellen Markt wird Objektivität gerne durch Emotion ersetzt und somit gilt: Wert ist er, was jemand bereit ist zu bezahlen.
Bei der Versicherungseinstufung und im Schaden- oder Diebstahlsfall liegt die Beweislast über den Fahrzeugwert allderdings beim Fahrzeughalter. Vor Gericht wird es schwierig sein, subjektive Wertvorstellungen durchzusetzen.
Bei einer unabhängigen Bewertung werden alle verfügbaren Parameter (beispielsweise Marktlage, Verfügbarkeit, Historie, Originalität und Zustandseinstufung) in die Bewertung mit einfließen und eine Fotodokumentation erstellt.
Wie schnell kann ein Gutachten erstellt werden?
In der Regel fertigen wir Haftpflichtgutachten und kurze Fahrzeugbewertungen innerhalb von ein bis zwei Werktagen an.
Berwertungen für klassische oder exotische Fahrzeuge können je nach Rechercheaufwand auch länger dauern, jedoch sind wir stets bestrebt, Ihnen ein zeitnahes Ergebnis zu liefern.
Nach welchen Kriterien wird mein Fahrzeug bewertet?
Wiederbeschaffungswert:
Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Wert des Fahrzeuges vor Eintritt der Beschädigung.
Restwert:
Der Restwert bezeichnet den verbleibenden Wert des beschädigten, unreparierten Fahrzeuges nach Eintritt der Beschädigung.
Restwertbörse:
Restwertbörsen sind meistens Onlineplattformen. In der Regel geben hier professionelle Händler Angebote für beschädigte Fahrzeuge ab.
Merkantiler Minderwert:
Der Merkantile Minderwert (Wertverlust) findet ggf. im Gutachten Berücksichtigung. Er bezeichnet eine fiktive Wertminderung nach einer erfolgen Unfallreparatur.
Ein Beispiel zum besseren Verständnis: Es stehen zwei völlig identische Fahrzeuge zum Verkauf. Der einzigen Unterschied besteht darin, dass bei dem einen Fahrzeug ein reparierter Unfallschaden vorliegt und bei dem Anderen nicht. Ein Käufer würde sich mit hoher Wahrscheinlichkeit für das unreparierte Fahrzeug entscheiden. Diesen fiktiven Wertunterschied beziffert der merkantile Minderwert.
Abzüge für Wertausgleich:
Beispiel: Ein PKW erhält unverschuldet einen Anstoß gegen den hinteren Stoßfänger. Im Gutachten wird der Austausch und eine Lackierung des Stoßfängers vorgesehen. Vor dem Unfallereignis war allerdings die Lackierung des Stoßfängers leicht zerkratzt. Nach der Reparatur ist das Fahrzeug also in einem besseren Zustand als vorher. Es wird bei der Regulierung also ein Teil der Kosten für die Lackierung einbehalten.
Was kostet ein Gutachten und wer bezahlt es?
Wenn sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, gibt ihnen der Gesetzgeber das Recht, sich an sachverständigen Beistand zu wenden. Sie können beispielsweise einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt beauftragen ihre Ansprüche zu beziffern oder durchzusetzen. In diesem Fall wird dieser durch die gegnerische Versicherung bezahlt.
Die Kosten für ein Haftpflichtgutachten können sehr unterschiedlich sein. Gestaffelt an der Schadenhöhe orientieren wir uns hier an der Honortabelle des Verbandes freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e.V. in der jeweils gültigen Fassung.
Kurzbewertung PKW oder KRAD: ab 99,00 €
Oldtimerbewertung: ab 120,00 €
(Kurzbewertung zu Versicherungseinstufung)
UVV Prüfung BGV D 29
für PKW und Leichttransporter: ab 29,00 €